Mit Ablauf der Frist am 2. Juni 2010 ist das Volksbegehren nicht beendet! Es dürfen weiter munter Unterschriften gesammelt und abgegeben werden. Die Unterschriften sind weiter gemäß den geltenden Bestimmungen zu prüfen und an den Landeswahlleiter zu melden. Hierzu der amtl. Schnellbrief Nr. 3 des LWL vom 31.05.2010
Ab sofort hat das Volksbegehren ein neues Zugpferd....
(Super-Idee von den aktiven Eltern aus dem LK OHZ)
Das Volksbegehren auf dem Weg durch Niedersachsen ...